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Infos für Jugendämter

Die Regelleistung der Unterbringung wird über den ausgehandelten Tagessatz finanziert. Rechtliche Grundlage der Arbeit bietet § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34, § 35, § 35a sowie § 41 SGB VIII.

 

Zielgruppe

Entwicklungschancen bieten, wo es scheinbar keine mehr gibt, stellt eine große Herausforderung dar. Gut Eichenberg macht sich diese Herausforderung zur Aufgabe. Die Einrichtung bietet jungen Menschen, die immer wieder an Grenzen stoßen, einen Platz an dem sie angenommen werden. Gut Eichenberg bietet individualpädagogische Intensivbetreuung für 6 junge Menschen, die aus dem Versorgungsrahmen üblicher Einrichtungen herausfallen. Die Einrichtung betreut Mädchen und Jungen ab 14 Jahren sowie über die Volljährigkeit hinaus. Auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis wird geachtet.

Die jungen Menschen sind geprägt von einer Vielzahl an negativen und belastenden Erfahrungen. Dadurch entwickeln sich häufig emotionale und soziale Störungen. Die Teilhabe der jungen Menschen am gesellschaftlichen Leben wird durch Anpassungsschwierigkeiten der Normen- und Werteregelung erschwert.

 

Aufnahmeverfahren und-kriterien

Kein junger Mensch wird von vornherein abgelehnt. Über die Aufnahme des jungen Menschen entscheidet das vorab geführte persönliche Gespräch mit der Einrichtungsleitung, einer weiteren pädagogischen Fachkraft, dem jungen Menschen und seinen Eltern sowie dem zuständigen Jugendamtsmitarbeiter/in. Dabei wird darauf geachtet, ob es für den jungen Menschen und der aktuelle Belegungssituation sinnvoll ist ihn aufzunehmen. Vorabkontakte können vereinbart werden.

Für eine zügige Aufnahme bei akuten Fällen benötigt die Einrichtung aktuelle Entwicklungsberichte. Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet. Dabei sind Berichte von bereits besuchten Einrichtungen wesentlich und beschleunigen den Aufnahmeprozess. Nach der Kontaktaufnahme mit einem ASD-Mitarbeiter ist die Zusendung aller vorhandenen Unterlagen erforderlich. Diese können unter anderem aktuelle Entwicklungsberichte oder ärztliche Stellungnahmen sein. Soweit ein freier Betreuungsplatz zur Verfügung steht wird ein Termin zum ersten Kennenlernen vereinbart. Nach Zustimmung aller Parteien kann der Jugendliche einziehen. Die Entscheidung über die Aufnahme seitens der Einrichtung wird innerhalb von wenigen Tagen angestrebt.

 

Freie Plätze und Anfragen

Bei Interesse kontaktieren Sie uns einfach via Email oder Telefon und wir geben Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Kapazitäten und benötigten Informationen.